Europäische Bürgerschaft
Mit dem Vertrag von Maastricht im Jahre 1992 wurde in der EU das Konzept der Unionsbürgerschaft eingeführt. Damit ist die europäische Integration, die bis dahin in erster Linie wirtschaftliche Aspekte berücksichtigte, um eine neue politische Dimension erweitert worden. Jeder Staatsangehörige eines EU-Mitgliedstaats ist seitdem automatisch auch Bürger der Europäischen Union. Durch die Unionsbürgerschaft wird die nationale Staatsbürgerschaft nicht ersetzt, vielmehr verleiht sie allen EU-Bürgern zusätzliche durch EU-Verträge garantierte Rechte, auf die sie sich im Alltag stützen können.
Ziel der EU ist es, Bürgerrechte zu stärken und zu schützen. Diese Bürgerrechte sind in der Grundrechtecharta der EU dargelegt. Laut Vertrag von Lissabon aus dem Jahre 2009 ist die EU entschlossen, eine gemeinsame Unionsbürgerschaft für die Staatsangehörigen der EU-Mitgliedsländer einzuführen. Mithilfe neuer Bestimmungen und Instrumente im Lissabon-Vertrag soll die europäische Bürgerschaft vor allem durch einen Ausbau der Kompetenzen der EU in den Bereichen Justiz und Grundrechte gestärkt werden. Ein Ziel ist es, dass Entscheidungen der EU transparent und nah am Bürger getroffen werden.
Die EU fördert darüber hinaus die aktive Einbeziehung der Bürger in den europäischen Integrationsprozess und die Teilnahme der Zivilgesellschaft an demokratischen Diskursen. So werden gemeinsame Werte und das gegenseitige Verständnis in der EU gestärkt und z.B. Freiwilligendienste sowie andere Formen des sozialen Engagements unterstützt.
Als neues Instrument sieht der Vertrag von Lissabon die Europäische Bürgerinitiative vor. Wenn Bürger der Meinung sind, dass in einem bestimmten Bereich ein Rechtsakt der EU erforderlich ist, und dieser Bereich in die Zuständigkeit der Europäischen Kommission fällt, haben sie mit der Bürgerinitiative die Möglichkeit, nach Sammlung von einer Million Unterschriften, die Kommission aufzufordern, geeignete Vorschläge vorzulegen.
Aktive Bürgerschaft
In der EU haben Bürgerinnen und Bürger sowie Organisationen der Zivilgesellschaft die Möglichkeit, zu allen Bereichen, in denen die Union tätig ist, ihre Ansichten mitzuteilen und öffentlich zu diskutieren. Im Rahmen des Programms Europa für Bürgerinnen und Bürger wird den Bürgern eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung der EU zugewiesen. In dem Programm werden Europas gemeinsame Werte und die Auseinandersetzung mit der Geschichte gefördert sowie Ideen und Aktivitäten mit europäischen Inhalten entwickelt. Das vorrangige Ziel besteht darin, den Bürgern ein Gefühl der Zugehörigkeit zum „Projekt Europa“ zu vermitteln.








