
Das Europäische Parlament ist die direkt gewählte demokratische Vertretung der Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union. Die Europaabgeordneten werden alle fünf Jahre in allgemeinen und direkten Wahlen gewählt. Da es kein einheitliches europäisches Wahlrecht gibt, wird nach den jeweiligen nationalen Wahlordnungen gewählt. Durch das unterschiedliche Wahlrecht in den einzelnen Mitgliedstaaten finden die Europawahlen nicht an einem einzigen Tag statt. In einigen Mitgliedstaaten der Europäischen Union wird traditionell an einem Werktag gewählt, in anderen an einem Sonntag.
Eine Reihe von demokratischen Regeln sind aber allen Ländern gemeinsam:
Die wichtigsten sind das Wahlrecht mit 18 Jahren, die Gleichheit von Männern und Frauen sowie das Wahlgeheimnis. In Belgien, Griechenland und Luxemburg gilt eine Wahlpflicht. Seit dem Maastrichter Vertrag, der 1993 in Kraft getreten ist, können alle Bürgerinnen und Bürger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union im Wohnsitzland wählen und gewählt werden.
Das Europäische Parlament hat drei Arbeitsorte: Straßburg, Brüssel und Luxemburg. Es hat seinen Sitz in Straßburg, dort finden die monatlichen Plenartagungen einschließlich der Haushaltstagung statt. Zusätzliche Plenartagungen finden in Brüssel statt. Die Ausschüsse des Europäischen Parlaments treten in Brüssel zusammen. Das Generalsekretariat des Europäischen Parlaments und dessen Dienststellen sind in Luxemburg.

